Alle Personen, die einen Ausbildungsplatz als Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin haben bzw. anstreben.
Im ersten Ausbildungsjahr werden den Lernenden die allgemeinen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die zur Ausübung eines technischen Berufs der Metalltechnik essenziell sind. Darüber hinaus wird aber auch bereits hier auf die spezifischen Eigenschaften, Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie Herstellungsprozesse der Kunststoffe eingegangen.
Im zweiten Ausbildungsjahr wird insbesondere die Schaffung der Fertigungsvoraussetzungen für die Kunststoffverarbeitung, durch die Aufbereitung der Kunststoffe, sowie die Prüfung von Kunststoffmaterialien und -bauteilen in den Fokus genommen. Aber auch die erforderliche Steuerungstechnik sowie Instandhaltung von Maschinen und Geräten wird betrachtet.
Das dritte Ausbildungsjahr fokussiert sich wiederum auf die verfahrenstechnischen Systeme. Hier werden den Lernenden die für ihre Fachrichtung bedeutsamen Fertigungstechnologien (z.B. Spritzgießen, Blasformen, Thermoformen, Pressen, Schäumen) u.a. im Hinblick auf die eingesetzten Maschinen und Anlagen, die relevanten Einstellparameter sowie die Sicherung der Qualität nahegebracht.
Ziel ist es, den Lernenden die Möglichkeit zu bieten sich zu qualifizierten Facharbeitern, mit guten beruflichen Perspektiven zu entwickeln.
Voraussetzung ist ein bestehendes Ausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin.
Empfohlen werden folgende Kompetenzen/Stärken:
Handwerkliches Geschick
Verständnis für technische Zusammenhänge
Mathematisches Verständnis
Spaß am Lösen technischer Probleme
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Bei Erfüllung der Anforderungen wird am Ende des dritten Ausbildungsjahres der Berufsschulabschluss erteilt. Mit erfolgreichem Ablegen der Berufsabschlussprüfung wird zudem der Facharbeiterbrief durch die Industrie- und Handelskammer vergeben.
Darüber hinaus ist auch der parallel zur Ausbildung erfolgende Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Nach der erfolgreichen Ausbildung zur/zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen/-technologin ist eine Weiterbildung zur staatlich geprüften Technikerin/ zum staatlich geprüften Techniker, zur Meisterin/ zum Meister oder auch der Besuch der Fachoberschule zur Erlangung der Fachhochschulreife möglich.
Mit einer Ausbildung zur/zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen/-technologin erfolgt eine Spezialisierung auf einen sehr interessanten und abwechslungsreichen Industriezweig, der viele Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung bietet.
Der Unterricht in der Fachklasse findet vormittags an einem oder zwei (halbjährlicher Wechsel) Tagen in der Woche statt.
Die prüfungsrelevanten Fächer Verfahrenstechnische Systeme, Werkstofftechnik, Produkt- und Prozessoptimierung sowie Wirtschafts- und Betriebslehre nehmen einen wesentlichen Anteil des Stundenplans ein. Diesen berufsbezogenen Bereich komplettiert das Fach Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch).
Die Fächer Politik und Gesellschaftslehre, Deutsch/Kommunikation, Religion sowie Sport und Gesundheitsförderung ergänzen die Ausbildung im berufsübergreifenden Lernbereich.
Die Anmeldung zum Berufsschulunterricht erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags über das Schulbüro. Am ersten Schultag am Berufskolleg wird durch die Lernenden eine Kopie des Ausbildungsvertrags sowie eine Kopie des Zeugnisses mit dem höchsten Schulabschluss als Nachweis vorgelegt.

